Übergangswohnen

Das Übergangswohnen richtet sich an Klientinnen und Klienten, die u.a. in den Bereichen Freizeitgestaltung, berufliche Integration, Haushaltsführung und Abstinenz punktuelle und auf ihre Bedürfnisse angepasste Unterstützung erhalten wollen und so den nächsten Schritt in die Selbständigkeit strukturiert planen können.

Angebot

Das Angebot ist für Menschen geeignet, die bereits über eine nachgewiesene Stabilität und Selbstorganisation verfügen. Menschen mit besonderen Bedürfnissen (bspw. Frauen, Jugendliche und junge Erwachsene, Menschen mit psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen, Menschen mit unregelmässiger Tagesstruktur und/oder fehlender beruflicher Perspektive etc.) können enger begleitet und dadurch in Krisensituationen rascher stabilisiert werden.

Verlauf Übergangswohnen

Unsere Klientinnen und Klienten treten in der Regel im Status Übergangswohnen ins Betreute Wohnen ein. Der Aufenthalt im Übergangswohnen dauert sechs bis neun Monate.

  • Eintritt
  • Probezeit
    Eingewöhnung in den neuen Tagesablauf (Arbeit, Freizeit, Betreuungsprogramm) und Kennenlernen des Betriebs, der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner und des Betreuungsteams. Die Probezeit endet vier Wochen ab Eintritt. Im Rahmen des «Auswertungsgesprächs Probezeit» werden die individuellen Ziele für die nächsten Wochen und Monate schriftlich festgehalten. Diese Zielvereinbarung gilt als Arbeitsgrundlage für die nun folgende Integrationsphase. Rückfälle jeglicher Art führen zur Rückversetzung in ein stationäres Setting.
  • Integrationsphase
    Umsetzen der festgelegten Ziele. Spätestens nach drei Monaten wird die Integrationsphase in einem Standortgespräch ausgewertet. Verlief die Integrationsphase in zentralen Punkten nicht erfolgreich, wird eine neue Zielvereinbarung erarbeitet und die Klientinnen oder Klienten bleiben in der Integrationsphase bis zur nächsten Auswertung. Bei Bedarf ist zudem der Wechsel ins Langzeitwohnen möglich. Wird die Integrationsphase erfolgreich bewältigt, folgt die Austrittsphase. Mit Rückfällen arbeiten wir gemäss Rückfallkonzept. Nach einer Krisenintervention im stationären Setting steigen die Klientinnen und Klienten im Probezeitstatus ein.
  • Austrittsphase
    Planung und Vorbereitung des Abschlusses des Übergangswohnens. Es besteht die Möglichkeit für eine Woche Probewohnen unter Alltagsbedingungen in der zukünftigen Wohnsituation. Die Austrittsphase endet mit dem Abschlussgespräch. Die letzten sechs Wochen müssen rückfallfrei bewältigt werden.
  • Austritt

Kosten

Tagessatz

Im Übergangswohnen belaufen sich die Betreuungskosten auf CHF 105.–/Tag. Darin sind die Kosten für Wohnen (Miete, Strom, Heizung etc.) und sozialtherapeutische Begleitung (Gruppen- und Einzelgespräche, Lohnverwaltung, Sozialdienst etc.) enthalten. Zusätzlich zu den Betreuungskosten benötigen die Klientinnen und Klienten ein monatliches Budget zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten bestreiten unsere Klientinnen und Klienten im Rahmen eines separaten, vom Kostenträger bewilligten Budgets über Lohn, Arbeitslosen- oder IV-Taggelder. Alle Einkünfte müssen an das Betreute Wohnen oder den Kostenträger abgetreten sein und Überschüsse gelten als Eigenbeteiligung an die Betreuungskosten. Falls das Einkommen nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht, übernimmt der Kostenträger in der Regel die Differenz, resp. den vollen Betrag. Die Klientinnen und Klienten des Betreuten Wohnens können in Absprache mit dem Behandlungsteam ein eigenes Bank- oder Postkonto bewirtschaften.